

Beschrieben werden die Qualitätsanforderungen in den Normentexten für das Screening-Programm. Das sind die Krebsfrüherkennungs-Richtlinien, die Anlage 9.2 der Bundesmantelverträge und die Röntgenverordnung.
Die Basis für die Umsetzung und Durchführung des Programms sind die Empfehlungen der Europäischen Leitlinien für das Mammographie-Screening.
Das Mammographie-Screening übernehmen Ärztinnen oder Ärzte mit besonderer Qualifikation (Programmverantwortliche Ärzte bzw. Ärztinnen), die vor Ort die Screening-Einheiten leiten. Grundlage für die Auswahl der Programmverantwortlichen Ärztinnen und Ärzte ist ein öffentliches Ausschreibungsverfahren. Interessierte Radiologen oder Gynäkologen, die über die Fachkunde im Strahlenschutz und die fachlichen Voraussetzungen zur kurativen Mammographie sowie zur Mamma-Sonographie und die weitere, besondere Voraussetzung wie die geforderten Fallzahlen verfügen, können sich als Programmverantwortliche Ärztinnen und Ärzte für eine Screening-Region bewerben, am besten zusammen mit einem von ihnen ausgewählten Team an kooperierenden Ärzten (Ärzte, die Mammographien befunden, Pathologen) und radiologischen Fachkräften. Hierzu müssen sie ein detailliertes Konzept einreichen, in dem die fachlichen Voraussetzungen des Arztes oder der Ärztin und des Teams sowie die geplante bzw. bereits vorhandene Praxisausstattung und apparative Ausstattung dargestellt werden müssen.
Die Kassenärztliche Vereinigung wählt die Bewerberinnen und Bewerber nach Eignung und bestmöglicher räumlicher Zuordnung für die Versorgung der Frauen aus und erteilt den Ärzten und Ärztinnen im Einvernehmen mit den Verbänden der Krankenkassen auf Landesebene eine Genehmigung. Die Genehmigung ist mit der Auflage verbunden, dass die Ärztin oder der Arzt innerhalb von höchstens neun Monaten die erforderlichen spezifischen fachlichen Qualifikationen für das Screening erwerben (zum Beispiel Fortbildungsveranstaltungen, praktische Tätigkeit im Referenzzentrum). Zudem müssen sie nachweisen, dass sie die im Bewerbungskonzept beschriebenen baulichen und apparativen Maßnahmen umgesetzt haben.
Die Voraussetzung für die Übernahme des Versorgungsauftrages und den Start im Mammographie-Screening ist die Zertifizierung der Screening-Einheit durch die Kooperationsgemeinschaft Mammographie.
Verantwortlich für das Mammographie-Screening sind die Programmverantwortlichen Ärztinnen oder Ärzte, die vor Ort die Screening-Einheiten leiten. Sie sind für die Organisation der Mammographie und für die Abklärungsdiagnostik vor Ort zuständig.
Vor dem Start jeder Screening-Einheit überprüft die Kooperationsgemeinschaft Mammographie im Auftrag der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung die Screening-Einheiten einschließlich des Fachpersonals und der organisatorischen Strukturen. Die Zertifizierung soll sicher stellen, dass die geforderten Qualitätsstandards in der gesamten Screening-Kette von der Mammographie bis zur gesamten Abklärungsdiagnostik erreicht werden.
Dazu besucht ein Team der Kooperationsgemeinschaft Mammographie gemeinsam mit einer ärztlichen Vertreterin oder einem ärztlichen Vertreter des zuständigen Referenzzentrums vor Ort die Screening-Einheit. So wird zum Beispiel geschaut, ob die Räumlichkeiten für das Mammographie-Screening geeignet sind und ob die geforderten fachlichen Qualifikationen des Personals erfüllt sind. Darüber hinaus überprüft das zuständige Referenzzentrum die technischen Vorausetzungen der Mammographie-Geräte und der Sonographie-Geräte. Der Zertifizierungs-Termin in der Screening-Einheit dient auch dazu, gemeinsam mit der Programmverantwortlichen Ärztin oder dem Arzt noch offene Fragen zu besprechen und sie vor dem Start des Screenings zu beraten.
Die genaue Durchführung der Zertifizierung ist in den Zertifizierungsprotokollen beschrieben. Sie sind vom Beirat der Kooperationsgemeinschaft Mammographie genehmigt und veröffentlicht worden. Die rechtlichen Grundlagen für die Zertifizierung finden sich in den Krebsfrüherkennungs-Richtlinien.pdf, 327 kB.
Ziel der Rezertifizierung ist es, zu überprüfen, ob die vorgeschriebenen hohen Qualitätsstandards eingehalten werden und eventuelle Qualitätsprobleme zu erkennen und sie zu beheben. Die erste Rezertifizierung einer Screening-Einheit erfolgt sechs Monate nach Start des Screenings. In regelmäßigen Abständen von jeweils 30 Monaten nach dem Beginn des Screenings führt die Kooperationsgemeinschaft Mammographie die weiteren Rezertifizierungen durch.
In der ersten Rezertifizierung, sechs Monate nach Start der Screening-Einheit, stehen vor allem die Struktur- und Organisationsprozesse der Screening-Einheit im Fokus. So wird zum Beispiel überprüft, ob ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung steht oder ob die geforderten Fristen wie etwa die Befundmitteilung an die Teilnehmerinnen eingehalten werden.
Die Rezertifizierung nach 30 Monaten nimmt in der Screening-Einheit dann alle drei Qualitätsdimensionen des Programms in den Blick: Es werden also die Strukturen, die Prozesse und die Ergebnisse einer Screening-Einheit überprüft. So wird zum Beispiel die Zahl der eingeladenen Frauen analysiert und bewertet ebenso wie die Zahl der entdeckten Tumoren und ihre Größe. Thema bei der Rezertifizierung ist auch die Qualität der aufgenommen Mammographien sowie die Fortbildung und Weiterentwicklung des Personals.
Die genaue Durchführung der Rezertifizierung ist in sogenannten Rezertifizierungsprotokollen festgehalten, die der Beirat der Kooperationsgemeinschaft Mammographie genehmigt und veröffentlicht hat.
Auch die fünf nationalen Referenzzentren Mammographie werden zertifiziert. Die Europäische Referenzorganisation für das qualitätsgesicherte Brustkrebs-Screening (EUREF) ist von der Kooperationsgemeinschaft Mammographie beauftragt worden, ein Zertifizierungsverfahren für die Referenzzentren in Deutschland zu entwickeln und durchzuführen. Diese Zertifizierung soll sicher stellen, dass die geforderten Qualitätsstandards der Europäischen Leitlinien im deutschen Mammographie-Screening-Programm durch die Referenzzentren erfüllt werden. Es handelt sich um ein dreistufiges Verfahren, das über mehrere Jahre läuft. Es startete im Jahr 2008 mit dem ersten beratenden Besuch eines Experten-Teams vom EUREF bei jedem der fünf Referenzzentren. Im Abstand von jeweils etwa 30 Monaten sollen die sogenannte Vorzertifizierung und zum Schluss die Zertifizierung folgen. Danach ist eine regelmäßige Rezertifizierung geplant.
Ziel des ersten Besuchs des EUREF-Teams ist es, zu beurteilen, inwieweit das Programm vor Ort mit den Europäischen Leitlinien übereinstimmt und die Verantwortlichen auf mögliche Defizite hinzuweisen. Der erste Besuch in den Referenzzentren dient auch dazu, gemeinsam mit den Leiterinnen und Leitern noch offene Fragen zu besprechen und sie zu beraten. In der Regel dauert der Besuch des Expertenteams in den Referenzzentren jeweils zwei Tage. In dieser Zeit wird der Qualitätsstandard bezüglich des Mammographie-Screenings in den Referenzzentren beurteilt. Dies beinhaltet die Arbeit der Ärzte, der radiologischen Fachkräfte und die physikalisch-technische Qualitätssicherung. Nach dem Besuch werden die Ergebnisse der fünf Referenzzentren vom EUREF-Team in einem abschließenden Bericht zusammengestellt.
Hier eine Zusammenfassung des Berichts in englischer Sprache.
Die Besuche für die Vorzertifizierung der Referenzzentren durch EUREF werden im Herbst 2009 fortgesetzt.
EUREF ist die führende Organisation auf europäischer Ebene, die Leitlinien mit den notwendigen Qualitätsstandards für Brustkrebs-Früherkennungsprogramme entwickelt hat und fördert. Die EU-Leitlinien in der derzeit vierten Auflage sind Empfehlungen und Grundlage für die Mammographie-Screening-Programme in zahlreichen europäischen Ländern, u.a. auch in Deutschland.
Darüber hinaus unterstützt EUREF die Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung eines qualitätsgesicherten Screening-Programms. So bietet EUREF an, Screening-Programme in den europäischen Ländern hinsichtlich der geforderten Qualitätsstandards zu prüfen und zu zertifizieren. Zudem unterstützt das Experten-Team Fortbildungen und Training im Mammographie-Screening. Getragen wird EUREF von den europäischen Mitgliedsstaaten. Der Sitz der Nonprofit-Organisation ist in der Radboud University Medical Centre, Nijmegen in den Niederlanden.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Internetseite der EUREF
Pressemitteilung: Europäische Experten loben Qualität des Screening-Programms