Träger
Die gesetzlichen Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben zum 1. August 2003 die Kooperationsgemeinschaft Mammographie in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung GbR gegründet und sind deren Gesellschafter. Die Geschäftsführung und Vertretung der Kooperationsgemeinschaft Mammographie erfolgt gemeinschaftlich durch die gesetzlichen Krankenkassen, jeweils vertreten durch den Vorstand, und durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), vertreten durch den Vorsitzenden.