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Logo: Mammographie Screening Programm

Teilnahme am
Mammographie-Screening-Programm



Sie werden regelmäßig im Abstand von zwei Jahren schriftlich zur Brustkrebsfrüherkennung im Mammographie-Screening eingeladen, wenn Sie zwischen 50 und 69 Jahre alt sind. Den Brief erhalten Sie von der sogenannten Zentralen Stelle. Sie ist für den Versand und die Organisation der Einladungen im Mammographie-Screening zuständig. Ihre Daten erhält die Zentrale Stelle vom örtlichen Melderegister. Mit der persönlichen Einladung erhalten Sie auch ein Merkblatt, das Sie über Hintergründe, Ziele und Inhalte des Programms informiert.
In der Einladung wird Ihnen ein Termin für die Untersuchung vorgeschlagen und die für Sie zuständige Screening-Einheit und eine Adresse genannt. Dort findet die Untersuchung statt. Für die Wahl der Screening-Einheit ist Ihr Hauptwohnsitz entscheidend.

Die Screening-Einheit ist ein besonderes Zentrum, das auf Screening-Mammographien spezialisiert ist. Sie unterliegt strengen Qualitätsanforderungen und Zertifizierungen. Geleitet wird die Screening-Einheit von Ärzten, die dafür eine spezielle Zulassung haben. Die Mammographie-Aufnahmen werden von eigens geschulten Röntgenfachkräften erstellt.

Wann sollten Sie Kontakt aufnehmen?

Sollten Sie in den letzten zwölf Monaten vor der Einladung bereits eine Mammographie erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die Zentrale Stelle, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Das Mammographie-Screening ist für Frauen gedacht, die keine Anzeichen für eine Brustkrebserkrankung haben. Wenn Sie zum Zeitpunkt der Einladung nachfolgende Beschwerden oder Symptome bemerken, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren behandelnden Arzt:

Sollten Sie sich aufgrund einer Brustkrebserkrankung bereits in ärztlicher
Behandlung befinden, dann wenden Sie sich bitte an die Zentrale Stelle, die Sie eingeladen hat. Sie wird dies zukünftig berücksichtigen.

Die Teilnahme am Mammographie-Screening-Programm ergänzt die jährliche gesetzliche Krebsfrüherkennungsuntersuchung bei der Frauenärztin oder beim Frauenarzt. Die Untersuchung ist für gesetzlich Versicherte kostenlos, für privat Versicherte können individuelle Regelungen gelten. Eine Praxisgebühr fällt nicht an.

Für Frauen mit einem erhöhten Risiko, wenn beispielsweise Mutter oder Schwester an Brustkrebs erkrankt sind, gibt es eigene Zentren.

Was passiert mit meinen Daten?

Der Datenschutz ist beim Mammographie-Screening-Programm ein wichtiges Thema und wird streng kontrolliert. Die Daten, die das amtliche Melderegister zur Verfügung stellt, müssen verschlüsselt werden und entsprechen den gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Screening-Einheiten haben die Schweigepflicht zu beachten. Medizinische Befunde zur statistischen Auswertung und Qualitätssicherung werden nur verschlüsselt und anonym weitergegeben.


 
Eine Übersicht über die Zentralen Stellen und Screening-Einheiten finden Sie hier.
Erklärungen von Fachbegriffen finden Sie im Glossar.
Infomationen zum Datenschutz finden Sie hier.
Übersicht über die Referenzzentren


 
Eine Übersicht über die Früherkennungsunter-
suchungen
 bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Weitere Informationen für Frauen mit erhöhtem Brustkrebsrisiko finden Sie bei der Deutschen Krebshilfe.


 
Einladung zum Mammographie-Screening
Einladung.pdf, 111 kB